Sachkundenachweis nach §11 TSchG 

Nächster Termin 19.11. bis 24.11.2023

Wer Pferde gewerblich halten möchte, muss laut Gesetz einen entsprechenden Sachkundenachweis beim Veterinäramt vorlegen können.  Insbesondere auch, wenn ein Pferdebetrieb übernommen wird.  In vielen Fällen fordern die Veterinäramter den Nachweis auch bei Personen, die gewerblich mit Pferden arbeiten, zB. Reittherapeuten und in Tierheilkunde-Berufen.
 

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