Sachkundenachweis nach §11 TSchG
Nächster Termin 02.02. bis 07.02.2025, Übernachtung vor Ort
Wer Pferde gewerblich halten möchte, muss laut Gesetz einen entsprechenden Sachkundenachweis beim Veterinäramt vorlegen können. Insbesondere auch, wenn ein Pferdebetrieb übernommen wird. In vielen Fällen fordern die Veterinäramter den Nachweis auch bei Personen, die gewerblich mit Pferden arbeiten, zB. Reittherapeuten und in Tierheilkunde-Berufen.
Sachkundenachweis Pferdehaltung FN nach §11 TschG
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Teilnahme am Lehrgang
Lehrgangsinhalte/Prüfungsanforderungen
Pferdeverhalten und Umgang mit Pferden einschließlich Bewegung
- Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit Pferden
- Bewegung von Pferden (z.B. Weide, Longieren, Freilaufen, Führanlage)
Verladen und Transportieren von Pferden
- Kenntnisse und Fähigkeiten im Verladen und für den Transport von Pferden
- einschlägige Bestimmungen
Fütterung und Fütterungstechnik
- anatomische und physiologische Grundlagen der Verdauung
- Grundlagen der Versorgung mit Wasser, Nähr- und Ballaststoffen
- Futtermittel (inkl. Qualitätsbeurteilung)
- Fütterungstechnik und Futterlagerung
Ställe, Nebenräume und Bewegungsflächen, Arbeitswirtschaft
- Haltungsformen
- Stallklima
- Stalleinrichtung, Nebenräume
- Auslauf und Weide (inkl. Weidehygiene)
- Einzäunung
Pferdegesundheit und Hygiene
- Anatomie, Physiologie
- Erkrankungen (Vorbeugung, Erkennung)
- Pferdepflege, Hufpflege, Ausrüstung
Rechtliche Grundlagen, Tierschutz
- einschlägige tierschutzrechtliche Vorschriften (z.B. Tierschutzgesetz, Verordnungen und Richtlinien)
- Leitlinien, u.a. zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Verbandsnormen für den Tierschutz
Betriebsführung, Organisation
- Grundlagen der Betriebsführung und Umgang mit Kunden
- Organisation
- Unfallverhütung
- Rechts- und Versicherungsfragen
- Pferdezucht
- Betriebszweige (u.a. Pferdezucht)